Die ZFGR ist eine unabhängige Gesellschaft welche den Zürcher Rheumatologen in Klinik und Praxis offen steht.
Wir vertreten die Rheumatologie in der Zürcher Ärztegesellschaft mit zwei Delegierten und informieren an den Versammlungen zur Standespolitik auf kantonaler und nationaler Ebene.
Wir vertreten aktiv die kantonalen Interessen unserer Mitglieder.
Wir stehen in engem Kontakt zur schweizerische Gesellschaft für Rheumatologie, der schweizerischen Gesellschaft für physikalische Medizin u. Rehabilitation sowie der Zürcher Aerztegesellschaft.
Jahresversammlung 2021
Die Form der Durchführung ist noch offen, ebenso das Datum im Frühling/Sommer 2021.
Die Jahresversammlung 2020 wurde schriftlich durchgeführt:
Die Abstimmungsresultate wurden via Email kommuniziert.
Die Fortbildungstermine im USZ sind auf der Homepage der Rheumaklinik publiziert.
Die clinical-affairs Gruppe der SGR hat die aktuellen Empfehlungen auf der homepage der SGR publiziert. Aktuelle Informationen finden sich auch auf der homepage des USZ.
Auch die FMH informiert, u.a. mit einer guten Übersicht der Telemedizin-Lösungen.
Für die kantonalen Informationen erhalten Sie laufend updates durch die AGZ sowie den kantonsärztlichen Dienst bzw. die Gesundheitsdirektion. Hier wird auch kommuniziert ob überhaupt wieder Impf-Slots frei sind.
Patienten über 75 können sich direkt selber anmelden, eine zusätzliche ärztliche Anmeldung ist obsolet.
Wie Sie dem AGZ Newsletter entnehmen konnten erfolgen die Impfungen der Hochrisikopatienten unter 75 - zu denen auch unsere Patienten teilweise gehören - via Anmeldung durch den
Arzt.
Dafür steht aktuell die Ärztehotline 058 400 99 55 des AERZTEFONs zur Verfügung. Der Anmeldeprozess ist einfach (Name, Vorname, Geburtsdatum und
Handynummer) und die Wartezeiten bei der Hotline sind kurz. Es empfiehlt sich mehrere Patienten gleichzeitig anzumelden. Der Termin wird über E-Mail bestätigt und kann mit allen dort
aufgeführten, notwendigen Informationen an die Patienten weitergeleitet werden.
Unten finden Sie noch Informationsmaterial und eine Attestvorlage welche sie bei Bedarf herunterladen können (für den Anmeldeprozess sind diese aber nicht Voraussetzung):
Informationsblatt für Ihre immunsupprimierten Patientinnen und Patienten
Attestvorlage welche Sie Ihren Patienten abgeben können.
Dieses Attest wird kann bedarfsweise verwendet werden um eine Risikositiation zu bescheinigen.
Vom Bund sind keine Änderungen des Tarifs gemacht worden welche die 'ausserordentliche Lage' berücksichtigen würden.
Falls Sie mit Rückforderungen wegen zu häufig verrechneten Leistungen wie 'Telefonkonsultationen' während dieser Zeit konfrontiert werden, bitten wir Sie uns das zu melden.
Wir empfehlen Ihnen sich nicht als SpezialistIn bei Betterdoc zur Verfügung zu stellen. Das Argumentarium finden Sie unten:
Melden Sie sich bei uns oder der SGR wenn Sie mit ungerechtfertigten oder fraglichen Rückforderungen von Krankenkassen konfrontiert werden - vor allem wenn es um rückwirkende Forderungen über Jahre geht und im Speziellen wenn es um Rückforderungen mit DXA-Messungen geht.
Bitte vergessen Sie nicht uns Adresswechsel und v.a. auch Änderungen der E-mail Adresse mitzuteilen.
Nur so können wir Sie auch mit aktuellen Informationen und Einladungen zu Veranstaltungen versorgen.